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Die aktuelle Wahlbeschwerde EU-WP 31/19    ist zwar gegen die Europa Wahlen gerichtet, aber der Sachverhalt ist der GLEICHE wie bei den Bundestagswahlen. Sie gibt einen guten Überblick, wie sich der Bundestagswahlprüfungsausschuss immer wieder weigert irgendetwas zu prüfen. Diese Wahlbeschwerde wurde wieder zurückgewiesen und liegt nun als Wahlprüfungsbeschwerde  beim Bundesverfassungsgericht und der Berichterstatter müsste demnächst mal was berichten.